TÜV / AU

Jeden Freitag, sowie nach Absprache auch an anderen Terminen, erfolgt Ihre Fahrzeugabnahme durch die KÜS gemäß § 29 StVO, (TÜV Abnahme ). Desweiteren werden Eintragungen oder sonstige Überprüfungen vorgenommen.
Vorher wird Ihr Fahrzeug kurz gechecked und dann dem KÜS-Prüfer vorgestellt.
Eventuelle Reparaturen können, in den meisten Fällen sofort an Ort und Stelle bewerkstelligt werden,
so daß die Plakette erteilt werden kann.

Für die AU ist keine Terminabsprache erforderlich.
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